
Probleme nicht verwalten, sondern lösen!
Probleme bei der Realisierung komplexer Aufgaben sind normal. Sie für alle Beteiligten mit wenig
Verlusten zu lösen, ist das Ziel, für das ich, Heike Rath, als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
seit über 30 Jahren mit Begeisterung und Engagement arbeite.

Ausgewogene Vertragsgestaltung. Gute Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf ein faires Miteinander angelegt sind Die gegenseitigen Erwartungen und die Aufgabenverteilung müssen genau kommuniziert werden. Klare Vertragsgestaltungen und Konfliktlösungsmechanismen sind Instrumente, die maßgeblich dazu beitragen, langwierige Prozesse zu vermeiden.
Hierbei unterstütze ich die Vertragspartner entweder als Coach im Hintergrund oder auch direkt bei den Vertragsverhandlungen.
Streiten hilft selten. Streitigkeiten führen zu Zeitverlust und vernichten Ressourcen, die besser in das Projekt investiert werden sollten. Das bedeutet aber nicht Einigung um jeden Preis. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung eine bessere Chance bietet, gilt es diese zu nutzen.

Mediation und Schlichtung unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sich der Mediator auf die Moderation beschränkt und die Parteien bei der Erarbeitung ihrer Lösung unterstützt. Der Schlichter hingegen moderiert und bringt eigene Lösungsvorschläge in die Diskussion ein. Geschulte und erfahrene Mediatoren und Schlichter führen die Gespräche mit einem klaren Ziel vor Augen: Jeder Verhandlungspartner soll die Chancen und Risiken der eigenen Position erkennen und bewerten und dann eine eigenverantwortete Entscheidung treffen.
Das Ergebnis einer Schlichtung kann auch darin bestehen, das Streitpotential abzuschichten, so dass ein schlanker Prozess um die streitigen Positionen geführt werden kann, den die Gerichte dann in einem überschaubaren Zeitraum entscheiden können.
Beispiele für zwei Schlichtungsverfahren:
Schlichtung mit zwei Parteien | Schlichtung mit mehreren Beteiligten
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Frankfurt am Main
1986 – 1994 Tätigkeit bei der Architektenkammer Hessen AKH
Seit 1994 selbständige Anwältin
2008 Ernennung als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Frankfurt bis 2016
1992 Gründung der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV,
der inzwischen größten Baurechtsvereinigung in Europa
1992 – 2013 Mitglied Geschäftsführender Ausschuss
Seit 2013 Ehrenmitglied
2008 Berufung in den Schlichtungsausschuss der AKH
2016 – 2026 dessen Vorsitzende
Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a.
2006 Herausgeberin des HOAI Kommentars Pott/ Dahlhoff/ Wingen
seit 2016 Rath/ Voigt/ Diercks-Oppler Kommentar zur HOAI – VgV
Heike Rath
Fachanwältin für
Bau- und Architektenrecht
Habichtstraße 14 D
63263 Neu-Isenburg
post@heike-rath.de
Telefon: +49 6102 70 89 020
Telefax: +49 6102 70 89 022
Impressum Datenschutzerklärung Startseite
ES GEHT UMS GELD –
BEISPIEL EINES SCHLICHTUNGSVERFAHRENS ZWISCHEN
AUFTRAGGEBER UND AUFTRAGNEHMER
Der Konflikt
Ein Investor errichtete mehrere Gebäude, die er nach Fertigstellung veräußerte. Wegen Corona und anderen unerwarteten Störungen blieb das Projekt hinter den wirtschaftlichen Erwartungen deutlich zurück. Statt des erwarteten Gewinns schloss das Projekt mit einem deutlichen Minus ab.
In dieser Situation verlangte ein Fachingenieur anstelle des vereinbarten Pauschalhonorars das sich aus der HOAI ergebende Mindestsatzhonorar, das den Verlust weiter vergrößern würde.
Beide Vertragspartner holten Sachverständigengutachten ein, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führten. Die Sachverständigen waren sich hinsichtlich der Anzahl der abzurechnenden Objekte, der Honorarzone und der Ermittlung der anrechenbaren Kosten absolut uneinig. Auch die beteiligten Anwälte verhandelten, ohne dass es zu einer Lösung kam. Die wirtschaftlichen Vorstellungen lagen zu weit auseinander.
In dieser Situation einigten sich die Vertragspartner auf eine Schlichtung und mich als Schlichterin.
Das Verfahren
Ich habe im ersten Schritt mit den Kollegen eine Videokonferenz durchgeführt, in der wir zu Dritt über das Verfahren gesprochen haben. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass die Anwälte die Profis für die rechtliche Bewertung und die Vertragspartner die Profis für den Sachverhalt sind, den es zu klären gilt. Damit erreicht man, dass die Anwälte in die Verhandlung die Bereitschaft mitbringen, sich zunächst zurückzuhalten und die Parteien zu Wort kommen zu lassen.
Im nächsten Schritt habe ich den Parteien aufgegeben, den Sachverhalt auf zehn Seiten mit maximal drei Anlagen darzustellen. Das ist bei komplexen Sachverhalten eine arbeitsintensive Aufgabe. Sie ist von großer Bedeutung, weil es die Parteien zwingt, sich auf das wesentliche fokussieren. Diese Darstellung lasse ich auch der jeweils anderen Partei zukommen.
Ebenso wichtig sind die vertraulichen Informationen, die ich von jeder Seite erbitte. Dazu gehört insbesondere auch, dass die Vertragspartner sich dazu äußern, woran eine einvernehmliche Lösung in der Vergangenheit gescheitert ist. Ziel ist, dass die Vertragspartner sich schon einmal in die Position des Anderen versetzen und einen Perspektivwechsel vollziehen. Diese Informationen sind vertraulich. Sie helfen mir, den Konflikt besser zu verstehen.
Die Schlichtungsverhandlung hat sich dann wenige Tage später angeschlossen. Ich setze Schlichtungsverhandlungen immer auf einen Tag an und berechne auch einen Tagessatz. Ein Schlüssel zum Erfolg ist die „Entschleunigung“ – Nachfragen, Klären sind wichtige Instrumente. Jeder Zeitdruck ist schädlich und insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, der Schlichter frage nach, um „Zeit zu schinden.“ Der Tagessatz ist eine Pauschale, die Vorbereitungszeit rechne ich auf Zeit ab.
Auch in diesem Fall ist es gelungen, beiden Seiten ihre Chancen und Risiken aufzuzeigen und eine Einigung zu erzielen. Für mich ist es ein besonderer Erfolg, wenn die Vertragspartner schließlich auch persönlich aufeinander zugehen und sich mit einem Handschlag verabschieden.
Meine Erfahrung ist: Ein Schlichtungsversuch lohnt sich immer. Es ist auch ein gutes Ergebnis, wenn der Streitstoff abgeschichtet wird und nur noch einzelne Aspekte einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden müssen.
Heike Rath
Rechtsanwältin
ES GEHT UMS GELD –
BEISPIEL EINES SCHLICHTUNGSVERFAHRENS ZWISCHEN
AUFTRAGGEBER UND AUFTRAGNEHMER
Der Konflikt
Ein Investor errichtete mehrere Gebäude, die er nach Fertigstellung veräußerte. Wegen Corona und anderen unerwarteten Störungen blieb das Projekt hinter den wirtschaftlichen Erwartungen deutlich zurück. Statt des erwarteten Gewinns schloss das Projekt mit einem deutlichen Minus ab.
In dieser Situation verlangte ein Fachingenieur anstelle des vereinbarten Pauschalhonorars das sich aus der HOAI ergebende Mindestsatzhonorar, das den Verlust weiter vergrößern würde.
Beide Vertragspartner holten Sachverständigengutachten ein, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führten. Die Sachverständigen waren sich hinsichtlich der Anzahl der abzurechnenden Objekte, der Honorarzone und der Ermittlung der anrechenbaren Kosten absolut uneinig. Auch die beteiligten Anwälte verhandelten, ohne dass es zu einer Lösung kam. Die wirtschaftlichen Vorstellungen lagen zu weit auseinander.
In dieser Situation einigten sich die Vertragspartner auf eine Schlichtung und mich als Schlichterin.
Das Verfahren
Ich habe im ersten Schritt mit den Kollegen eine Videokonferenz durchgeführt, in der wir zu Dritt über das Verfahren gesprochen haben. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass die Anwälte die Profis für die rechtliche Bewertung und die Vertragspartner die Profis für den Sachverhalt sind, den es zu klären gilt. Damit erreicht man, dass die Anwälte in die Verhandlung die Bereitschaft mitbringen, sich zunächst zurückzuhalten und die Parteien zu Wort kommen zu lassen.
Im nächsten Schritt habe ich den Parteien aufgegeben, den Sachverhalt auf zehn Seiten mit maximal drei Anlagen darzustellen. Das ist bei komplexen Sachverhalten eine arbeitsintensive Aufgabe. Sie ist von großer Bedeutung, weil es die Parteien zwingt, sich auf das wesentliche fokussieren. Diese Darstellung lasse ich auch der jeweils anderen Partei zukommen.
Ebenso wichtig sind die vertraulichen Informationen, die ich von jeder Seite erbitte. Dazu gehört insbesondere auch, dass die Vertragspartner sich dazu äußern, woran eine einvernehmliche Lösung in der Vergangenheit gescheitert ist. Ziel ist, dass die Vertragspartner sich schon einmal in die Position des Anderen versetzen und einen Perspektivwechsel vollziehen. Diese Informationen sind vertraulich. Sie helfen mir, den Konflikt besser zu verstehen.
Die Schlichtungsverhandlung hat sich dann wenige Tage später angeschlossen. Ich setze Schlichtungsverhandlungen immer auf einen Tag an und berechne auch einen Tagessatz. Ein Schlüssel zum Erfolg ist die „Entschleunigung“ – Nachfragen, Klären sind wichtige Instrumente. Jeder Zeitdruck ist schädlich und insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, der Schlichter frage nach, um „Zeit zu schinden.“ Der Tagessatz ist eine Pauschale, die Vorbereitungszeit rechne ich auf Zeit ab.
Auch in diesem Fall ist es gelungen, beiden Seiten ihre Chancen und Risiken aufzuzeigen und eine Einigung zu erzielen. Für mich ist es ein besonderer Erfolg, wenn die Vertragspartner schließlich auch persönlich aufeinander zugehen und sich mit einem Handschlag verabschieden.
Meine Erfahrung ist: Ein Schlichtungsversuch lohnt sich immer. Es ist auch ein gutes Ergebnis, wenn der Streitstoff abgeschichtet wird und nur noch einzelne Aspekte einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden müssen.
Heike Rath
Rechtsanwältin

PROBLEME NICHT VERWALTEN, SONDERN LÖSEN!
Probleme bei der Realisierung komplexer Aufgaben sind normal. Sie für alle Beteiligten mit wenig Verlusten zu lösen, ist das Ziel, für das ich, Heike Rath, als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit über 30 Jahren mit Begeisterung und Engagement arbeite.

Ausgewogene Vertragsgestaltung. Gute Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf ein faires Miteinander angelegt sind Die gegenseitigen Erwartungen und die Aufgabenverteilung müssen genau kommuniziert werden. Klare Vertragsgestaltungen und Konfliktlösungsmechanismen sind Instrumente, die maßgeblich dazu beitragen, langwierige Prozesse zu vermeiden.
Hierbei unterstütze ich die Vertragspartner entweder als Coach im Hintergrund oder auch direkt bei den Vertragsverhandlungen.
Streiten hilft selten. Streitigkeiten führen zu Zeitverlust und vernichten Ressourcen, die besser in das Projekt investiert werden sollten. Das bedeutet aber nicht Einigung um jeden Preis. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung eine bessere Chance bietet, gilt es diese zu nutzen.

Mediation und Schlichtung unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sich der Mediator auf die Moderation beschränkt und die Parteien bei der Erarbeitung ihrer Lösung unterstützt. Der Schlichter hingegen moderiert und bringt eigene Lösungsvorschläge in die Diskussion ein. Geschulte und erfahrene Mediatoren und Schlichter führen die Gespräche mit einem klaren Ziel vor Augen: Jeder Verhandlungspartner soll die Chancen und Risiken der eigenen Position erkennen und bewerten und dann eine eigenverantwortete Entscheidung treffen.
Das Ergebnis einer Schlichtung kann auch darin bestehen, das Streitpotential abzuschichten, so dass ein schlanker Prozess um die streitigen Positionen geführt werden kann, den die Gerichte dann in einem überschaubaren Zeitraum entscheiden können.
Beispiele für zwei Schlichtungsverfahren:
Schlichtung mit zwei Parteien | Schlichtung mit mehreren Beteiligten
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Frankfurt am Main
1986 – 1994 Tätigkeit bei der Architektenkammer Hessen AKH
Seit 1994 selbständige Anwältin
2008 Ernennung als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Frankfurt bis 2016
1992 Gründung der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV, der inzwischen größten Baurechtsvereinigung in Europa
1992 – 2013 Mitglied Geschäftsführender Ausschuss
Seit 2013 Ehrenmitglied
2008 Berufung in den Schlichtungsausschuss der AKH
2016 – 2026 dessen Vorsitzende
Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a.
2006 Herausgeberin des HOAI Kommentars Pott/ Dahlhoff/ Wingen
seit 2016 Rath/ Voigt/ Diercks-Oppler Kommentar zur HOAI – VgV
Heike Rath
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Bau- und Architektenrecht
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